Sie können physiotherapeutische Leistungen mit einem ärztlich verordneten Therapieschein oder als Privatpatient in Anspruch nehmen.
Der Therapieschein sollte von Ihrer Krankenkasse vorab bewilligt werden und zur ersten Therapieeinheit mitgebracht werden.
Nach Abschluss der Therapieeinheiten wird Ihnen eine Rechnung gestellt, die Sie bezahlen und bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Rückvergütung einreichen können. Die Höhe der Rückvergütung richtet sich nach den gesetzlichen Tarifen Ihrer Krankenkasse für Wahltherapeutentarife.
Der mögliche Restbetrag, auch Selbstbehalt genannt, kann wenn vorhanden, bei Ihrer privaten Zusatzversicherung eingereicht werden.